Diese Nutzungsbedingungen gelten für die iOS-App Scan2Cloud („die App"), angeboten von Tobias Aufschläger („Anbieter"). Ergänzend gilt der standardmäßige Lizenzvertrag für Apple-Medienprodukte (Apple Standard EULA), abrufbar unter apple.com/legal/…/stdeula. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen dem Apple-Standard vor, soweit zulässig.
Die App ermöglicht das Scannen von Dokumenten mit der Gerätekamera, deren Umwandlung in PDF-Dateien (optional komprimiert), das Hochladen in das persönliche Microsoft-OneDrive des Nutzers, das Hinzufügen als Seite in ein persönliches Microsoft-OneNote-Notizbuch, das direkte Senden an Geräte im lokalen Netzwerk (LocalSend) sowie das lokale Speichern über die iOS-App „Dateien".
Der Anbieter räumt dir ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht ein, die App auf von dir kontrollierten Apple-Geräten gemäß den App-Store-Nutzungsregeln zu verwenden. Bearbeitung, Dekompilierung oder Weiterverbreitung sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet.
Du verpflichtest dich, die App nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine Dokumente zu verarbeiten, für die dir die erforderlichen Rechte fehlen. Für die gescannten, hochgeladenen und gespeicherten Inhalte bist du selbst verantwortlich.
Die App nutzt Dienste von Microsoft (Anmeldung, OneDrive, OneNote) und Apple (App Store, Systemdienste). Für Verfügbarkeit, Inhalte und Funktion dieser Drittdienste übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
Die App wird mit größtmöglicher Sorgfalt bereitgestellt. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Nutzer ist für die eigenständige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Die App wird kostenlos bereitgestellt. Kosten für Datenverbindung oder Microsoft-Dienste trägt der Nutzer.
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn dies aus sachlichen Gründen (z. B. geänderter Funktionsumfang, Rechtslage) erforderlich ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften dem nicht entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Tobias Aufschläger, tobi@triline.de – siehe Impressum.